AGB - B2B
Thermopur ONE / Thermopur ONE Duo / Grundsätzlich
Gewährleistungs- und Garantiebedingungen für Geschäftskunden (B2B)
Garantiegeber: HomCare GmbH – matratze1
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gelten ausschließlich für den Verkauf und die gewerbliche Nutzung der Thermopur ONE Matratze durch Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Sie gelten insbesondere für Hotels, Pensionen, Apartmenthäuser, Beherbergungsbetriebe und sonstige gewerbliche Abnehmer.
Für Verbraucher (B2C) gelten gesonderte Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
2. Gesetzliche Gewährleistung
Für die Thermopur ONE gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Geschäfte zwischen Unternehmern gemäß österreichischem Recht.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate ab Übergabe der Matratze.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen.
Später hervorkommende Mängel sind innerhalb angemessener Frist nach ihrer Entdeckung zu melden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB.
Die gesetzliche Gewährleistung umfasst nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl den Matratzenkern als auch den Matratzenbezug.
3. Kein 14-tägiges Rücktritts- oder Rückgaberecht
Für Bestellungen durch Unternehmer (B2B) besteht kein gesetzliches 14-tägiges Rücktritts- oder Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Eine Rückgabe oder ein Umtausch mangelfreier Matratzen ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Bestellungen, die über den Onlineshop, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Eine freiwillige Rücknahme kann ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit matratze1 erfolgen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Gesetzliche Ansprüche aufgrund berechtigter Mängel bleiben davon unberührt.
4. Freiwillige 5-Jahres-Garantie auf den Matratzenkern
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt die HomCare GmbH unter der Marke matratze1 eine freiwillige Garantie von 5 Jahren auf den Matratzenkern der Thermopur ONE.
Die Garantie beginnt mit dem Datum der Übergabe der Matratze und endet spätestens 60 Monate danach.
Die freiwillige Garantie umfasst ausschließlich nachweisbare Material- und Herstellungsfehler des Matratzenkerns, die bei bestimmungsgemäßer gewerblicher Nutzung auftreten.
Dazu zählen insbesondere:
- Herstellungsbedingte Materialfehler des Matratzenkerns.
- Außergewöhnliche, dauerhafte Verformungen des Kerns, sofern diese auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
- Materialbedingte Schäden, die die bestimmungsgemäße Funktion des Matratzenkerns wesentlich beeinträchtigen.
Die freiwillige Garantie gilt ausschließlich für den Matratzenkern. Matratzenbezug, Reißverschlüsse, Nähte und sonstige Bestandteile sind davon ausgenommen.
5. Staffelung der Garantieleistung
Im anerkannten Garantiefall erfolgt eine anteilige Rückerstattung des ursprünglich bezahlten Netto-Kaufpreises der betroffenen Thermopur ONE Matratze. Dieser dient ausschließlich als Berechnungsgrundlage für den Garantieanspruch auf den Matratzenkern.
Die Garantieleistung reduziert sich nach Ablauf des ersten Jahres jährlich um 15 Prozentpunkte.
| Nutzungsdauer ab Übergabe | Rückerstattung |
|---|---|
| 1. Jahr – Monate 1 bis 12 | 100 % |
| 2. Jahr – Monate 13 bis 24 | 80 % |
| 3. Jahr – Monate 25 bis 36 | 60 % |
| 4. Jahr – Monate 37 bis 48 | 40 % |
| 5. Jahr – Monate 49 bis 60 | 20 % |
| Ab dem 61. Monat | 0 % |
Die Rückerstattung wird auf Basis des tatsächlich bezahlten Netto-Kaufpreises der betroffenen Matratze ohne Versandkosten und sonstige Nebenkosten berechnet.
Bei Mengenrabatten oder individuell vereinbarten Einkaufspreisen gilt der tatsächlich bezahlte Netto-Einzelpreis der betroffenen Matratze.
Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich für jene Matratze, deren Kern einen anerkannten Garantiefall aufweist.
Nach Ablauf von 60 Monaten endet die freiwillige Garantie vollständig.
Diese Staffelung gilt ausschließlich für die freiwillige Garantie und berührt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht.
6. Voraussetzungen für die freiwillige Garantie
Die freiwillige 5-Jahres-Garantie setzt eine sachgemäße Nutzung und Pflege der Thermopur ONE voraus.
6.1 Verwendung eines Lattenrostes
Die Matratze muss während der gesamten Nutzungsdauer auf einem geeigneten, stabilen, ebenen und ausreichend belüfteten Lattenrost verwendet werden.
Eine dauerhafte Verwendung direkt auf dem Boden oder auf ungeeigneten Unterlagen entspricht nicht den Garantiebedingungen.
6.2 Verwendung eines Matratzenschoners
Die Matratze muss während der gesamten Nutzungsdauer mit einem geeigneten Matratzenschoner verwendet werden.
Der Matratzenschoner dient dem Schutz vor Verunreinigungen, Feuchtigkeit und vorzeitigem Verschleiß.
6.3 Sachgemäße Nutzung
Die Matratze darf ausschließlich bestimmungsgemäß als Schlafunterlage verwendet werden.
Die maximale Belastungsgrenze beträgt 130 kg pro Liegefläche und darf nicht überschritten werden.
6.4 Pflege und Belüftung
Die Matratze muss entsprechend den Pflegehinweisen behandelt und regelmäßig ausreichend belüftet werden.
Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen verursacht oder begünstigt wurden, sind von der freiwilligen Garantie ausgeschlossen.
7. Ausschlüsse von der freiwilligen Garantie
Von der freiwilligen Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- Normale alters- und nutzungsbedingte Abnutzung.
- Übliche Veränderungen der Materialfestigkeit und des Liegekomforts.
- Normale, durch die Benutzung entstehende Materialsetzungen.
- Schäden durch ungeeignete Lattenroste oder mangelhafte Unterkonstruktionen.
- Schäden durch fehlenden oder ungeeigneten Matratzenschoner.
- Schäden durch Feuchtigkeit, Schimmelbildung oder unzureichende Belüftung.
- Verschmutzungen und hygienische Beeinträchtigungen.
- Beschädigungen durch Überlastung, mechanische Einwirkung oder unsachgemäße Behandlung.
- Schäden durch unsachgemäße Reinigung oder ungeeignete Reinigungsmittel.
- Schäden durch unsachgemäße Lagerung.
- Beschädigungen am Matratzenbezug, Reißverschluss oder an Nähten.
- Subjektive Beanstandungen hinsichtlich Härtegrad, Liegegefühl oder Schlafkomfort, sofern kein nachweisbarer Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.
- 8. Gesetzliche Gewährleistung auf den Matratzenbezug
Für den Matratzenbezug der Thermopur ONE gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung gemäß den Bestimmungen des österreichischen Rechts für Geschäfte zwischen Unternehmern.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate ab Übergabe.
Eine darüber hinausgehende freiwillige Garantie auf den Matratzenbezug wird nicht gewährt.
Normale Abnutzung, Verschmutzungen, mechanische Beschädigungen, Schäden durch unsachgemäße Reinigung oder die Nichtbeachtung der Pflegehinweise stellen für sich genommen keinen Gewährleistungsmangel dar.
Dasselbe gilt für übliche, nutzungsbedingte Veränderungen des Bezugs, sofern kein bereits bei Übergabe vorhandener Mangel vorliegt.
8. Gesetzliche Gewährleistung auf den Matratzenbezug
Für den Matratzenbezug der Thermopur ONE gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung gemäß den Bestimmungen des österreichischen Rechts für Geschäfte zwischen Unternehmern.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate ab Übergabe.
Eine darüber hinausgehende freiwillige Garantie auf den Matratzenbezug wird nicht gewährt.
Normale Abnutzung, Verschmutzungen, mechanische Beschädigungen, Schäden durch unsachgemäße Reinigung oder die Nichtbeachtung der Pflegehinweise stellen für sich genommen keinen Gewährleistungsmangel dar.
Dasselbe gilt für übliche, nutzungsbedingte Veränderungen des Bezugs, sofern kein bereits bei Übergabe vorhandener Mangel vorliegt.
9. Geltendmachung eines Garantiefalls
Ein vermuteter Garantiefall ist schriftlich bei matratze1 zu melden.
Für die Bearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Kaufbeleg beziehungsweise Rechnungsnummer.
- Kauf- beziehungsweise Übergabedatum.
- Beschreibung des beanstandeten Mangels.
- Aussagekräftige Fotos des Matratzenkerns und der beanstandeten Stelle.
- Auf Verlangen Fotos oder Angaben zum verwendeten Lattenrost und Matratzenschoner.
matratze1 ist berechtigt, den beanstandeten Matratzenkern vor Anerkennung des Garantiefalls zu überprüfen oder eine fachliche Überprüfung zu veranlassen.
Eine Rücksendung darf erst nach vorheriger Abstimmung mit matratze1 erfolgen.
Die Anerkennung eines Garantiefalls erfolgt nach Prüfung, ob ein von der freiwilligen Garantie umfasster Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.
10. Rückversand und Transportkosten im Garantiefall
10.1 Verantwortung für den Rückversand
Im Rahmen der freiwilligen 5-Jahres-Garantie ist der Käufer für die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung des Rückversands der beanstandeten Matratze beziehungsweise des Matratzenkerns verantwortlich.
Der Rückversand erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit matratze1 an die von matratze1 bekannt gegebene Adresse.
10.2 Übernahme der Rücksendekosten
Sämtliche Kosten des Rückversands im Rahmen der freiwilligen Garantie sind vom Käufer zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn nach erfolgter Prüfung ein berechtigter Garantiefall anerkannt wird.
Eine Übernahme oder Erstattung der Rücksendekosten durch matratze1 erfolgt nicht.
10.3 Verpackung und Transportrisiko
Der Käufer ist für eine geeignete, transportsichere Verpackung sowie die ordnungsgemäße Übergabe an das Transportunternehmen verantwortlich.
Das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts während des vom Käufer veranlassten Rücktransports trägt der Käufer bis zum ordnungsgemäßen Eingang der Sendung beim vereinbarten Empfänger.
10.4 Abgrenzung zur gesetzlichen Gewährleistung
Diese Regelungen gelten ausschließlich für die freiwillige 5-Jahres-Garantie auf den Matratzenkern.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche und die dafür geltenden gesetzlichen Kostenregelungen bleiben unberührt.
11. Abwicklung und Rückerstattung
Liegt ein berechtigter Garantiefall vor, erfolgt die anteilige Rückerstattung gemäß der Staffelung in Punkt 5 dieser Bedingungen.
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der seit Übergabe verstrichenen Nutzungsdauer.
Die freiwillige Garantie umfasst ausschließlich die vereinbarte anteilige Rückerstattung.
Darüber hinausgehende Kosten, insbesondere für Transport, Ausbau, Einbau, Ersatzbeschaffung, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder vorübergehende Ersatzunterbringung, sind nicht Bestandteil der freiwilligen Garantie.
Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
12. Keine Verlängerung der Garantiefrist
Die freiwillige Garantie endet spätestens 60 Monate nach der ursprünglichen Übergabe der Matratze.
Eine Garantieabwicklung, Rückerstattung oder sonstige Leistung im Rahmen der freiwilligen Garantie führt zu keiner Verlängerung oder zum Neubeginn der ursprünglichen Garantiefrist.
13. Abgrenzung zur gesetzlichen Gewährleistung
Die freiwillige 5-Jahres-Garantie stellt eine zusätzliche vertragliche Leistung des Garantiegebers dar und ist ausdrücklich von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers bleiben im gesetzlich vorgesehenen und vertraglich vereinbarten Umfang unberührt.
Die Staffelung der Rückerstattung und die besonderen Garantiebedingungen gelten ausschließlich für Ansprüche aus der freiwilligen Garantie.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der freiwilligen Garantie wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
HomCare Warenvertriebsgesellschaft m.b.H. – matratze1
Zieglergasse 65
1070 Wien
Österreich
Ihr matratze1 Team